Freitag, 14. Juni 2013

Kein Hirn? Fahr Auto! (Kleine Heilande ans Kreuz!)

Aufm Rückweg vom Einkaufen bin ich soeben fast unter ein Auto geraten - weil dessen Lenker in Wülflingen an den rechten Strassenrand zog, um ein nach links abbiegendes Auto zu passieren. Und weil ein Blick über die Schulter zu viel verlangt ist.

Rechts vom Fahrbahnrand gehört eine Lenkerbreite Platz den Velos - darüber diskutiere ich keine Sekunde. Wie ich heute per Velo aufm Rückweg vom Coop Wülflingen war, wollte vor mit ein Lieferwagen nach links abbiegen. Wegen Gegenverkehr klappte das aber nicht sofort. Das Auto vor mir zog schon dynamisch und ohne nach rechts zu blinken an den rechten Strassenrand, um sich vorbei zu quetschen und je keine Sekunde Zeit zu verlieren.

Wirklich korrekt war auch das Manöver nicht, aber die vereinigten Blechkutscher aka René Islers kleine Heilande haben noch weit mehr drauf. Denn der Cretin von Autofahrer schräg hinter mir zog ebenfalls nach rechts - und ignorierte dabei meine Anwesenheit komplett. Zum Glück ist der Randstein an der fraglichen Stelle abgeschrägt: Mit dem Vorderrad schon auf dem Trottoir und dem Lenkerende an der Seite des Autos touchierend holte ich mit der linken Hand aus, knallte diese mit Schwung gegen die Seitenscheibe und rief dem blinden Sackgesicht von Fahrer ein nettes "Fuck off!" zu.

Polizisten, die den fehlbaren Fahrer (um die sechzig Jahre alt, in einem silbergrauen Toyota-Kleinwagen unterwegs und damit nicht der Archetyp eines Rasers, sondern eher der Typus "unaufmerksam, vertrottelt und durch jahrzehntelange Routine abgestumpft") verzeigen könnten, waren natürlich nicht zur Stelle. Von wegen "Bussenterror" - ich seh nur Autoterror, und nur dank meiner raschen Reflexe hat es nicht geknallt.

Nachtrag:
Gemäß Angaben der Zentralstelle zur Heiligsprechung von bussenterrorgeplagten Blechkutschern (auch bekannt als SVP-Kantonsrat und Winterthur Verkehrspolizei-Instruktor René "kleine Heilande" Isler) dürfen nach links abbiegende Autos rechts überholt werden, sofern genug Platz vorhanden ist. Und noch besser: Das Gesetz verlangt dabei keinen Blick in den Rückspiegel oder über die Schulter.

Ich bin der Meinung, dass "genug Platz" nicht unter Einschluss des markierten Radstreifens zu gelten hat, weil Autos eben da nichts verloren haben - ausser auf den letzten zehn Metern vorm Rechtsabbiegen. Und vor allem finde ich, dass ein Ausscheren an den rechten Strassenrand ohne Kontrollblick eine mutwillige Gefährdung von Velofahrern bedeutet und zu ahnden ist.

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